Rathausprovisorium Kirche Hard, Zürich

 

 

OrtBullingerstrasse 4, 4a, 10, 8004 Zürich
AuftraggeberKanton Zürich, Baudirektion
NutzungenRathausprovisorium
TerminePlanerwahlverfahren Baudenkmäler Kanton Zürich 2020, Zuschlag
Projektierung 2021, Realisierung 2022, 1. Kantonsratsitzung 20.02.2023
KenndatenGeschossfläche 3'815 m2, Gebäudevolumen 14'967 m3
Energiestandard
TeamBauingenieure: Synaxis AG Zürich, Zürich
Elektro- und Sicherheitsplanung: Ingenieurbüro Janzi AG, Zürich
Lüftungsplanung: M. Pletscher GmbH, Winterthur
Heizungs- und Sanitärplanung: Willi Werner Engineering GmbH, Zürich
Bauphysik und Akustik: Grolimund + Partner AG, Aarau
Brandschutzplanung: Basler & Hofmann AG, Zürich
Lichtplanung: fokusform GmbH, Zürich
Planung Abstimmungsanlage: Kilchenmann AG, Kehrsatz
Schadstoffuntersuchung: Carbotech AG, Zürich
Signaletik: Driven GmbH, Zürich
Kunst und Bau: Mickry 3, Schlieren und Olga Titus, Winterthur

Ab dem 20. Februar 2023 tagt das Parlament des Kantons Zürich und der Stadt Zürich für einige Jahre in der Bullingerkirche. Die Bullingerkirche ist ideal für den provisorischen Ratsbetrieb geeignet. Die Symmetrie der Anlage begünstigt die funktionale Organisation des Rats- und Besucherbetriebs und der introvertierte lichtdurchflutete Kirchenraum der Gebrüder Pfister (Söhne) bietet einen angemessen repräsentativen Grundton für das Parlament.

 

Die Integration des Neuen in das Alte beschreibt die Entstehung und das architektonische Prinzip der Bullingerkirche. Die Seitenflügel des Gebäudes waren von Kündig & Oetiker ab 1922 erstellt worden. In der dritten Etappe fügten die Gebrüder Pfister (Söhne) den Kirchenbau in der Mitte des Gebäudeensembles ein. Das Rathausprovisorium schreibt dieses Prinzip fort. In den vom Material Backstein, Sperrholz und Beton geprägten Kirchenraum haben wir reversible Ausstattungen eingefügt, mit dem Ziel, die festliche gegenüber der religiösen Atmosphäre zu stärken und hervorzuheben. Die baulichen Massnahmen erfolgten nach der Prämisse «so wenig wie möglich – so viel wie nötig». Dies bedeutet insbesondere zwingend notwendige Massnahmen für den Brandschutz, die Sicherheit des Parlamentes und betreffend Hygiene und Gesundheitsschutz. Die ehemaligen Unterrichts- und Mehrzweckräume wurden mit einer «Pinselrenovation» aufgefrischt.

 

 

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